Freitag, 2. September 2016

Vorschriften


Wenn ein Pferd gestorben ist, muss man den Tierkörper beseitigen lassen. Das ist ein schrecklicher Schritt. 
Ich rufe bei der entsprechenden Stelle an, um einen Termin zu vereinbaren.
„Legen Sie das tote Pferd an die Straße“, sagt eine sehr junge Frau am Telefon.
Ich falle fast vom Schreibtischstuhl. An die Straße? Sagt mal ehrlich, habt ihr schon mal ein totes Pferd an der Straße gesehen? Wer denkt sich denn so eine Verordnung aus?
„Das mache ich ganz bestimmt nicht“, sage ich. „Der Bauernhof liegt in einer Siedlung. Morgens ist hier viel Verkehr und viele Kinder gehen zur Schule. Da lege ich bestimmt kein totes Pferd an die Straße. Das Pferd liegt in der Scheune, direkt hinter dem Tor. Man kann es mit dem Kran greifen.“
Die Frau am Telefon ist verärgert. Schließlich notiert sie für den Fahrer: „Kundin zeigte sich uneinsichtig…“
Der Fahrer kommt rechtzeitig. Er ist knurrig. „Wenn ich das schon lese… uneinsichtig…“
Ich erkläre ihm, dass ich so etwas nicht übers Herz bringe, und zu meinem Erstaunen zeigt er sich verständnisvoll. Als ich ihm dann noch einen Zehner in die Hand drücke, gibt er sich echt Mühe.
Ich kann mir sogar alles mit anschauen, ohne zu weinen.
Danach verbringe ich noch eine Zeit am Stall, räume auf, verschenke einiges.
20 Jahre lang bestimmten die Pferde meinen Tagesrhythmus. Jetzt muss ich mich erst an die neue Freiheit gewöhnen.

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